Geheimnisverrat ist kein Kavaliersdelikt, und detektivische wie auch juristische Kompetenzen sind gefragt!
Die Gesellschafter eines ....Unternehmens kamen auf uns zu mit dem Problem, dass offensichtlich sensible und wirtschaftlich wertvolle Unternehmensdaten vom Wettbewerber genutzt wurden.
Ingesamt drei Personen im Unternehmen unserer Auftraggeber hatten Zugriff auf die wirtschaftlich relevanten Daten.
Aufgrund diverser Indizien und eines umfassenden Täterprofilings durch unsere Mitarbeiter fokussierte sich der konkretere Verdacht auf den alleinigen Geschäftsführer des Unternehmens.
Unsere Auftraggeber baten uns sodan, den Geschäftswagen des in Verdacht stehenden Geschäftsführers mit einem GSP-Ortungsgerät über einen Zeitraum von 2 Wochen zu versehen, um hieraus Schlüsse daraus ziehen zu können, ob der Geschäftsführer den Konkurrenten aufsucht und eine wie auch immme geartete Beziehung zwischen Konkurrent und Wettbewerber besteht.
Da unsere Auftraggeber unmissverständlich zum Ausdruck brachte, etwaig erlangte Ergebnisse unserer Arbeit in einen angestrebten Schadensersatzprozess gegen den Geschäftsführer einbringen zu wollen, rieten wir den Auftraggebern nach interner juristischer Prüfung und in Kenntnis der aktuellen, mit negativer Tendenz behafteten Rechtsprechung zum Einsatz von GPS-Ortungsgeräten von der Verwendung im konkreten Fall ab und schlugen eine andere, weitaus rechtssichere und nützlichere Strategie zum Überführen des "Geheimnisverräters" und zum Erlangen fundierter gerichtsverwertbarer Beweise vor.
Im Rahmen einer Beobachtung über 4 Tage sowie zweier legendierter Gespräche mit dem Geschäftsführer durch unsere erfahrene Ermittlerin erhärtete sich der Verdacht des "Geheimnisverrates" derart stark, dass unsere Ermittlungsergebnisse von dem Juristen der Auftrag gebenden Seite als völlig ausreichend angesehen wurden, um rechtliche Konsequenzen aus dem dolosen Verhalten des Verantwortlichen ziehen und Schadensersatz geltend machen zu können.
Inwieweit nun auch der Wettbewerber in Regress genommen werden kann, wird noch vom Rechtsanwalt der Gesellschafter geprüft.
Weitere Informationen über uns finden Sie auf www.tatortarbeitsplatz.com oder www.proof-management.com
P.S. Zum Schutz unserer Auftraggeber und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich um ein noch laufenden Verfahren handelt, mussten wir von einer dezidierten Darstellung der Umstände in diesem öffentlichen Portal absehehen.









